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Mover smart A

Automatisch an-/abschwenkbare Rangierhilfe für einachsige Wohnwagen

Der Mover smart A ist die preisgünstige vollautomatische Rangierhilfe von Truma – und das bei bewährter Qualität. Die Antriebsrollen werden per Knopfdruck an die Reifen angeschwenkt – ganz ohne Muskelkraft! Den Rest erledigst du mit der Fernbedienung: Mit ihr rangierst du den Wohnwagen geschmeidig, feinfühlig und exakt.

Auf Knopfdruck automatisch an- und abschwenken
Sanft anfahren, exakt anhalten
Mit der handlichen Fernbedienung spielend leicht rangieren
Einfache Montage an alle gängigen Rahmen
Kein TÜV-Eintrag nötig dank allgemeiner Betriebserlaubnis
5 Jahre Teilegarantie bei Nachrüstung durch einen Truma Vertragshändler

Technische Details

Zulässiges Gesamtgewicht
2000 kg
Anhängerart
Einachser
Stromaufnahme durchschnittlich in der Ebene bei einem Gesamtgewicht von
35 A / 2000 kg
An-/Abschwenken
automatisch
Max. Steigfähigkeit
13 % bei 2000 kg
Gewicht
ca. 32 kg
Betriebsspannung
12 V DC
Stromaufnahme maximal
125 A
Ruhestromaufnahme
< 20 mA
Geschwindigkeit (abhängig von Gewicht und Steigung)
ca. 15 cm pro Sekunde
Fernbedienung zum Rangieren
inklusive

A wie automatisch: Der Mover smart A

Der Mover smart A ist die preisgünstige vollautomatische Rangierhilfe von Truma – und das bei bewährter Qualität. Die Antriebsrollen werden per Knopfdruck an die Reifen angeschwenkt – ganz ohne Muskelkraft! Den Rest erledigen Sie mit der Fernbedienung: Mit ihr rangieren Sie den Wohnwagen geschmeidig, feinfühlig und exakt.

Die Softstart Funktion bewirkt, dass der Wohnwagen ruckfrei anfährt und millimetergenau stehen bleibt. Der Caravan wird abgebremst, sobald Sie die Bedienknöpfe loslässt.

Das kann der Mover smart A:

  • Meistert Steigungen von 13 Prozent
  • Einfaches, exaktes Ankoppeln am Zugfahrzeug
  • Geeignet für einachsige Caravans bis 2000 kg

Die Antriebsrollen bestehen aus Aluminium, sind besonders leicht und dabei robust. Sie greifen ohne Abrutschen am Reifen und übertragen die Antriebskraft optimal.

Im Anschluss an die Werksgarantie von zwei Jahren, gewährt ihr Truma Vertragshändler eine Teilegarantie von weiteren 3 Jahren, also für die Jahre 3, 4 und 5 ab Kaufdatum. Die Bedingungen können Sie in den FAQ nachlesen.

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FAQ

  • Kann ein Mover als Diebstahlsicherung dienen?

    Um den Mover als Diebstahlsicherung verwenden zu können, müssen die Antriebsrollen an die Reifen angefahren werden. Gegen ein kurzzeitiges Andrücken der Rollen ist nichts einzuwenden. Allerdings empfehlen wir diese Maßnahme nicht für einen längeren Zeitraum. Dann würde durch den permanenten Andruck der Antriebsrollen auf den Reifen dieser deformiert und somit beschädigt werden.

  • Welche Batterie benötige ich für den Betrieb des Mover?

    Für den Betrieb empfehlen wir generell sogenannte Antriebs- bzw. Beleuchtungsbatterien. Dies können Gel-Batterien oder AGM-Batterien mit Rundzellentechnologie sein.

    Für die optimale Stromversorgung bieten wir das Mover PowerSet an. Das Mover PowerSet besteht aus optimal aufeinander abgestimmten Spitzenprodukten, die dafür sorgen, dass Ihr Mover bis zu 50 % länger seine volle Leistung bringt.

    Als Batterie empfiehlt Truma die leistungsstarken Optima Batterien, für die beim Ladegerät BC 10 eine speziell darauf angepasste Ladekurve verfügbar ist.

     

  • Wie erkenne ich, ob der Mover an meinem Wohnwagen montiert werden kann?

    Generell ist ein Einbau der Mover Rangierhilfe bei den meisten Wohnwagenmodellen möglich. Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Maßvorgaben der Montageübersicht oder fragen Sie Ihren Truma Vertragshändler / Truma Partner.

  • Teilegarantie für Klimasysteme und Mover des Herstellers Truma

    1. Garantievoraussetzungen und -umfangIm Anschluss an die vom Hersteller gewährte Werksgarantie von zwei Jahren gewährt der Truma Vertragshändler auf Klimasysteme und Mover des Herstellers Truma („das Produkt“) eine Teilegarantie von weiteren 3 Jahren, also für die Jahre 3, 4 und 5 ab Kaufdatum, zu den nachfolgend genannten Bedingungen.Garantiegeber ist der Truma Vertragshändler, bei dem das jeweilige Produkt erworben und von dem es fachmännisch eingebaut wurde.Wird im Rahmen der Garantie eine Reparatur durchgeführt, beginnt die Garantiedauer hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von neuem, sondern die ursprüngliche Garantiedauer läuft weiter.
    2. Garantievoraussetzungen und -umfangDie Teilegarantie gilt für Mängel des Produktes, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.Eine Inanspruchnahme dieser Teilegarantie kann nur unter Vorlage dieses Zertifikats, des Kaufbelegs im Original und unter Angabe der Seriennummer des Produkts, für das diese Garantie in Anspruch genommen werden soll, erfolgen.

      Von dieser Garantie abgedeckt sind die Ersatzteilkosten. Nicht abgedeckt sind die Kosten für Ein- und Ausbau, Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen sowie Transport- und Wegekosten, Reisekosten oder sonstige Kosten, die nicht Ersatzteilkosten sind.

      Der Truma Vertragshändler entscheidet über die Art der Reparatur. Ausgetauschte (Ersatz-)Teile gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.

    3. AusschlüsseDer Garantieanspruch besteht nicht
      1. bei unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nachlässiger oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts,
      2. bei unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung,
      3. bei unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen der jeweiligen Gebrauchs- und Einbau- anweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen,
      4. wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von nicht autorisierten Partnern durchgeführt werden,
      5. für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
      6. wenn das Produkt mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wird, diekeine Originalteile des Herstellers oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind.
      7. bei Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weichmacher im Gas), chemische oder elektrochemi-sche Einflüsse im Wasser oder wenn das Produkt sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Produkte,
        entflammbare Stoffe, ungeeignete Reinigungsmittel),
      8. bei Schäden durch anormale Umwelt- oder sachfremde Betriebsbedingungen,
      9. bei Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, sowie durch andere Einflüsse, dienicht vom Hersteller zu verantworten sind,
      10. bei Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zurückzuführen sind,
      11. bei Veränderungen am Gerät einschließlich an Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen und de-ren Installation, insbesondere der Abgasführung oder am Kamin durch den Endkunden oder durch Dritte.
    4. SonstigesWeitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Endkunden oder Dritter, sind ausgeschlossen.Vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Endkunden gegenüber dem Truma Vertragshändler wie z.B. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, werden durch diese Teilegarantie nicht berührt.

      Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.